Beitragsordnung
§1 Beitragshöhe
Die Beitragshöhe einer Mitgliedschaft bei Webmasters Europe e.V. ergibt sich aus der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe gemäß folgender Auflistung:
Mitgliedskategorie | Jährlicher Mitgliedsbeitrag | Leistungen |
---|---|---|
Community-Mitgliedschaft | kostenlos | Nutzung der Online-Community mit Nachrichtensystem, Foren usw. |
Vereinsmitgliedschaft | € 49,- pro Jahr (inkl. ges. USt.) | Nutzung der Online-Community mit erweiterten Funktionen wie z.B. Jobbörse. Volle Rechte als Vereinsmitglied gemäß Satzung. |
Business-Mitgliedschaft BASIS | € 100,- pro Jahr (zzgl. ges. USt.) | Jobangebote einstellen, Eintrag ins Dienstleisterverzeichnis, Events veröffentlichen |
Business-Mitgliedschaft PRO | € 500,- pro Jahr (zzgl. ges. USt.) | Wie Basis, zusätzlich: Blogbeiträge publizieren, Werbebanner in Rotation |
Business-Mitgliedschaft GOLD | € 1000,- pro Jahr (zzgl. ges. USt.) | Wie PRO, zusätzlich: fester Werbebanner, Auflistung auf der WE-Partner-Seite |
ATC-Mitgliedschaft | € 1000 pro Jahr für den ersten Standort plus € 500 pro Jahr für jeden weiteren Standort (jeweils zzgl. ges. USt.) | Wie Business-Mitgliedschaft Pro, zusätzlich zahlreiche Funktionen speziell für ATCs: Prüfungstermine eintragen und verwalten, Prüfungen durchführen, voller Zugriff auf das Curriculum, Eintrag als ATC usw. |
§2 Fälligkeit und Abrechnung
- Der Jahresbeitrag wird erstmals mit Datum des Eintritts in den Verband fällig und dann automatisch in jedem Folgejahr der Mitgliedschaft zum Datum des Eintritts in den Verband. Erfolgt die Beitragszahlung nicht fristgerecht, können Mahngebühren erhoben werden.
- Ändert sich der Mitgliedsstatus eines Mitglieds, so ist unverzüglich das Präsidium darüber zu informieren. Die Einstufung in eine neue Beitragsklasse erfolgt immer zu Beginn eines neuen Mitgliedsjahres.
- Bei Austritt aus dem Verband im Laufe eines Mitgliedsjahres fällt die gesamte Jahresgebühr an.
- Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Mitgliedsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Ablauf eines Mitgliedsjahres möglich.
§3 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.