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Wettbewerbsverstoß durch "Tippfehler"-Domain

Michael Rohrlich

27.03.2014 10:33 von Michael Rohrlich

So hat es jedenfalls das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 18.10.2013 (Aktenzeichen: 6 U 36/13) entschieden. Ein unlauteres Verhalten des Inhabers einer solchen "Tippfehler"-Domain - also einer Web-Adresse, die einer anderen, bekannten Adresse ähnelt - ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Besucher der "Tippfehler"-Domain ohne ihr Wissen auf eine andere Website umgeleitet werden. Dieses Abfangen von (Kunden-) Strömen sei als unzulässig einzustufen, so die Kölner Richter.

Fazit: Website-Betreiber sollten also bereits vor der Registrierung einer neuen Domain genau prüfen, ob sie dadurch evtl. gegen fremde Namens- bzw. Markenrechte oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Ist die Domain erst eingerichtet, kann es u.U. schon zu spät sein.

Kategorien: Online-Recht, Expertenrat

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