XML-Dateien unterliegen grundsätzlich keinem Urheberrechtsschutz
13.08.2013 13:26 von Michael Rohrlich
Nach Ansicht des Gerichts unterfällt eine XML-Datei grundsätzlich nicht dem Schutz des Urheberrechts, weder als sog. Sprachwerk noch als Computerprogramm. Da XML-Dateien in ihren wesentlichen Teilen durch Computer erzeugt werden, seien sie nicht als "schöpferische Leistung" anzusehen, so das Gericht, und mithin auch nicht schutzfähig. Es muss daher in jedem Einzelfall individuell untersucht werden, ob es ausnahmsweise doch einen Urheberrechtsschutz für eine XML-Datei geben kann. Dabei kann nicht allein auf die Anzahl der enthaltenen Regelsätze abgestellt werden, denn es kommt entscheidend auf die Qualität und nicht auf die reine Quantität eines Werkes an.
Fazit: Webdesigner und -programmierer sollten sich daher bewusst sein, dass ihre Arbeitsergebnisse jedenfalls zum Teil nicht urheberrechtlich geschützt sind und daher prinzipiell von Dritten ungefragt verwendet werden können.
Kategorien: Online-Recht
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